Gebetsanliegen

Mit Gebet durch die Krise

Liebe Gemeindemitglieder und Freunde der Gemeinde,

zur Zeit bestimmt das Coronavirus fast unser ganzes Leben – egal wohin man auch sieht. Das Virus breitet sich immer mehr aus – nicht nur geographisch und durch die zunehmende Anzahl der Infizierten, sondern auch auf immer mehr Bereiche unseres Lebens.

Unser Berufs- und Wirtschaftsleben aber auch unsere Freizeit und unser Alltag wird immer stärker davon bestimmt. Ständig fragt man sich: Wie muss ich mich jetzt eigentlich richtig verhalten? Beim Einkaufen, beim Spaziergang, bei den notwendigen Kontakten etc. Es scheint gar kein anderes Thema mehr zu geben. Und genau das ärgert mich auch. Denn dieses klitzekleine Virus bekommt dadurch eine Macht, die ich ihm gar nicht zugestehen möchte. Es fängt an, die Seele aufzufressen. Aber es gibt noch mehr als COVID-19!

Und ich glaube, dass es in diesen Tagen besonders wichtig ist, dass wir auch das Andere sehen: Freunde, die füreinander beten, ein freundliches Gespräch am Telefon, die Kraft und die Hoffnung, die wir aus der Gemeinschaft mit Jesus Christus gewinnen …usw.  Es gibt weiterhin viele gute Gründe Gott zu danken! Deshalb möchte ich uns ermutigen, mehrmals am Tag diesen Blickwechsel zu vollziehen und auf Jesus, den Anfänger und Vollender unseres Glaubens zu sehen. 

Mit lieben Grüßen aus dem Ältestenkreis   Günter Born (Pastor)

 

Beten Sie mit!

Die Evangelische Allianz in Deutschland hat angeregt, dass sich die Christen in unserem Land jeden Abend um 20.20 Uhr “treffen”, um während der Coronakrise gleichzeitig in den Häusern zu beten. Auch wenn sonst vieles abgesagt wird, so ist doch das Gebet besonders angesagt! Gebetsanliegen könnten sein:

Bitte wenden Sie sich mit ihren Anliegen

(Seelsorge, Beratung, praktische Hilfe) an:

Pastor Günter Born
0170-3489836

Oder an den Gemeindeleiter Tobias Kühl  info(a)efg-oranienburg(Punkt)de

Lasst uns laufen mit Geduld in dem Kampf,

der uns bestimmt ist, und aufsehen zu Jesus,

dem Anfänger und Vollender unseres Glaubens. 

(Hebräer 12,1b-2a)